Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Rechtsanwalt
Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht betrifft neben Fragen der optimalen Rechtsformwahl im Kontext mit Gründungen bzw. konzernrechtlichen Umwandlungen insbesondere auch die Regelungen zur Geschäftsführung, der Anteilsveräußerung, der erbrechtlichen Übertragung von Geschäftsanteilen, sowie Kapitalerhaltungsmaßnahmen. Wir begleiten unsere Mandanten darüber hinaus bei der Erfüllung Ihrer laufenden gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen und ordnungsgemäßen Beschlussfassungen.

GmbH

Die GmbH ist die weitest verbreitete Unternehmensform in Deutschland. Ihre Vorteile liegen in den relativ klaren und überschaubaren rechtlichen Verhältnissen, die vertraglich weitgehend gestaltbar sind. Wichtig ist zudem ihre Haftungsbegrenzung allein auf das Stammkapital. Von Vorteil ist der leichte Wechsel der Gesellschafter sowohl unter Lebenden als auch die Nachfolge von Todes wegen. Im Vergleich zu Personengesellschaften ist ebenfalls die Möglichkeit zur Fremdgeschäftsführung von großem Vorteil.
Nachteile der GmbH im Vergleich zu Personengesellschaften sind die Rechnungslegungs- und Veröffentlichungspflichten, die zumindest einen nicht unerheblichen organisatorischen Mehraufwand bedeuten.

GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG verbindet die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung einer Kapitalgesellschaft.
Interessant ist die GmbH & Co KG auch im Fall der Aufnahme von Familienangehörigen in ein bestehendes Einzelunternehmen unter gleichzeitiger Beschränkung der Haftung des bisherigen Einzelunternehmers. Sie bietet sich zudem an bei einer Aufnahme von Kapitalgebern, deren Einfluss auf das operative Geschäft beschränkt werden soll, da anders als bei einer GmbH, die Gesellschafter einer KG keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsführung haben.

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Partnerschaftsgesellschaft sowie Sozietäten. Das Recht der Personengesellschaften ist im Gesetz nur unzureichend normiert. Schon wegen der persönlichen Haftung der Gesellschafter ist es ist unbedingt anzuraten, bei Vertragsabschluss die besonderen Interessenslagen und Konfliktgefahren herauszuarbeiten und in einen auf den Einzelfall maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag festzulegen. Dies gilt in gesteigerten Maßen bei sog. Zwei-Personen-Gesellschaften. Hier sollte der Gesellschaftsvertrag unbedingt Regelungen zur Auflösung von Konfliktsituationen beinhalten.