Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Rechtsanwalt
Steuerberaterhaftung

Steuerberaterhaftung

Als Rechtsanwalt vertreten wir Sie umfassend bei der Überprüfung und Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Ihren ehemaligen Steuerberater. Ihr Steuerberater wird Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn er Sie falsch oder nicht umfassend beraten hat. Hierbei hat er ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und über deren Folgen zu unterrichten, um Sie vor Schaden zu bewahren. Er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten. Er muss Sie soweit informieren, dass sie in der Lage sind, Ihre Rechte und Interessen eigenverantwortlich wahrzunehmen und Fehlentscheidungen zu vermieden War Ihr Steuerberater im Rahmen eines Dauermandats für Sie tätig, besteht diese Pflicht in der Regel ungefragt.

Die Tätigkeit auf diesem Gebiet erfordert eine umfassende Kenntnis der rechtlichen aber auch steuerrechtlichen Gesetze. Als Rechtsanwalt und Steuerberater vertreten wir Sie umfassend. Von der Beratung über die Haftungsvoraussetzungen, über die genaue Bezifferung des eingetretenen Schadens bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung.