Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Rechtsanwalt
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht beinhaltet alle Regelungen über das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten. Rechtsanwalt Stefan O. J. Klein, Köln, berät in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes von der Begründung über die Durchführung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsverträge

Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrages und regelt die Verpflichtung Arbeit geben Vergütung zu leisten. Grundsätzlich kann der Inhalt von Arbeitsverträgen frei bestimmt werden, findet sein Grenzen jedoch in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie der betrieblichen Übung. Insoweit ist eine anwaltliche Beratung nicht nur für die klassischen unbefristeten Arbeitsverträge für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte bzw. leitende Angestellte sinnvoll, sondern insbesondere für Sonderformen wie z. B. geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, freie Mitarbeit, Berufsausbildung.

Durchführung des Arbeitsvertrags

Auch im laufenden Arbeitsverhältnisses können sich Fragestellungen rechtlicher Art ergeben, wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Regelung der Arbeitszeit, Gewährung von Urlaub. Auch bei der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung können insb. Sozial- bzw. steuerrechtliche Probleme auftreten.

Im Falle von Fehlverhalten des Arbeitnehmers wie Schlechtleistung, unentschuldigtes Fehlen, häufige Verspätungen muss dieses im Rahmen einer Abmahnung gerügt werden, sollte es als Grundlage für eine spätere Kündigung verwendet werden.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis nicht regulär durch z. B. Befristung oder Beginn des Bezuges der Altersrente, sondern durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag oder außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung sind einige Wirksamkeitserfordernisse wie Schriftform, Kündigungsfristen, Vorliegen von Kündigungsgründen nach dem Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Wegen der weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ist eine rechtliche Beratung insoweit sinnvoll. Selbstverständlich vertreten wir sie auch bei einem möglichen Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.