Das Familienrecht ist kein eigenständiges Gesetz, sondern beinhaltet die familienspezifischen Sonderregelungen in Einzelgesetzen. Es umfasst insbesondere die vermögens- und unterhaltsrechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten auch im Hinblick auf Versorgungsanwartschaften, das Sorgerecht über gemeinsame Kinder, sozialversicherungsrechtliche Regelungen sowie steuerrechtliche Bestimmungen für Eheleute und die gemeinsamen Kinder. Neben fundierten Kenntnissen des Zivilrechts erfordert anwaltliche Beratung im Familienrecht daher auch umfangreiche Kenntnisse des Sozialversicherungsrecht, des Steuerrechts sowie bei umfangreichen Vermögen bzw. komplexen Einkünften bewertungsrechtliches Wissen. Familienrechtliche anwaltliche Beratung findet hierbei nicht allein im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung statt, sondern sollte im Zusammenhang mit wesentlichen Änderungen der aktuellen Lebensverhältnisse eingeholt werden.
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
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