Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Lohn – Baulohn

Lohn – Baulohn

Für unsere Mandanten übernehmen wir selbstverständlich die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ihrer Mitarbeiter. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

Sofortmeldung

In bestimmten Wirtschaftsbereichen (etwa Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe) haben Arbeitgeber eine zusätzliche Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung des Arbeitnehmers an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Wir informieren Sie umgehend mit unserer Beauftragung darüber, ob Sie zur Sofortmeldung verpflichtet sind und beraten, wie eine Zusammenarbeit organisiert werden kann, damit die Sofortmeldung umgehend und fristgerecht von uns erledigt werden können.

Meldung Sozialversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an- und abzumelden. Damit dieser Arbeiten von uns ohne weitere Rückfragen bei Ihnen erledigt werden können, übersenden wir Ihnen gerne ein Personalstammblatt, in welchem von Ihnen sämtliche notwendige Angaben zu dem Mitarbeiter erfragt werden.

Laufende Lohnabrechnung

Im Rahmen der laufenden Lohnabrechnungen erledigen wir als Steuerberater in Köln die Lohnsteueranmeldung sowie die Übermittlung der Beitragsnachweis an die Sozialversicherung, DEÜV-Verfahren zur Übertragung der Sozialversicherungsbeiträge incl. Umlagen (U1, U2).

Abrechnungen & Bescheinigungen

Den jeweiligen monatlichen Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter fügen wir Zahlungslisten und Auswertungen über Ihrer Personalkosten insgesamt/nach Abteilungen bei. Diese Auswertungen dienen Ihnen insbesondere als Kalkulationsgrundlage für Kostenvoranschläge Ihrer Aufträge.

Prüfungen

Die Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger sind gesetzlich vorgeschrieben und finden alle vier Jahre statt. Lohnsteueraußenprüfungen finden unregelmäßig statt. Ihre Anordnung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzämter. Die Prüfungen erfolgen überwiegend anhand von elektronisch bereit zu stellenden Daten.

Wir vertreten Sie umfassend bei den Prüfungen der Sozialversicherung und der Lohnsteueraußenprüfung. Wir bereiten die Lohnsteueraußenprüfung vor und informieren über Prüfungsschwerpunkte. Zu Ihrer Entlastung kann die Prüfung regelmäßig in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Wir führen die mitunter umfangreiche Korrespondenz mit den Prüfern und vertreten Ihre Interessen nachhaltig und effektiv.

Arbeitsrechtliche Verträge

Arbeitgeber sind die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dem Arbeitsvertrag kommt somit eine entscheidende Bedeutung – auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren – zu. Wir prüfen und entwerfen die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter.