Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Lohn – Baulohn

Lohn – Baulohn

Professionelle Lohnabrechnung und Baulohnabrechnung – Ihr verlässlicher Partner

Als erfahrenes Steuerberatungsunternehmen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung von Lohnabrechnungen, einschließlich Baulohnabrechnungen. Unsere umfangreiche Expertise ermöglicht es uns, sämtliche Aspekte der Entgeltabrechnung fachkundig zu bearbeiten und Ihnen eine reibungslose Abwicklung zu garantieren. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Leistungen im Bereich Lohnabrechnung geben.

1. Lohnabrechnung:

a) Sofortmeldung:

Die Sofortmeldung ist ein wichtiger Bestandteil der Lohnabrechnung, der von Unternehmen abzugeben ist, um die Sozialversicherung ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Gemäß § 28a SGB IV sind bestimmte Branchen, wie das Baugewerbe und die Gastronomie, zur Sofortmeldung verpflichtet. Die Meldung muss elektronisch und innerhalb von zwei Werktagen nach Beginn der Beschäftigung an die zuständige Krankenkasse erfolgen. Als erfahrener Steuerberater übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und gewährleisten eine fristgerechte und korrekte Abgabe der Sofortmeldung.

b) Minijobber:

Minijobber sind geringfügig entlohnte Beschäftigte, die ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 520 Euro erhalten. Die Abrechnung von Minijobbern erfordert besondere Aufmerksamkeit, da sie unter bestimmten Bedingungen von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Wir stellen sicher, dass die Minijobber korrekt abgerechnet und ihre Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß behandelt werden, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.

c) Berufsgenossenschaft:

Die Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen schützt. In einigen Branchen besteht eine Pflicht, die Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. Als Steuerberater sorgen wir dafür, dass Ihre Mitarbeiter angemessen abgesichert sind und alle notwendigen Meldungen und Beiträge bei der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß abgewickelt werden.

d) Kurzarbeitergeld

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen kann Kurzarbeitergeld eine wichtige Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer sein. Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Beschäftigte, wenn es zu einem vorübergehenden Arbeitsausfall mit Entgeltausfall kommt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld, erstellen die erforderlichen Nachweise und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

2. Baulohnabrechnung:

a) Sozialkassen:

Im Bereich Baulohnabrechnung müssen besondere Vorschriften und Regelungen berücksichtigt werden. Es existieren verschiedene Sozialkassen, wie die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK), die die Absicherung der Beschäftigten im Bauwesen gewährleisten. Unsere Fachkenntnisse im Bereich Baulohnabrechnung ermöglichen es uns, die spezifischen Besonderheiten zu beachten und Ihre Abrechnungen gemäß den Anforderungen der Sozialkassen durchzuführen.

Wie wir für Sie im Bereich Lohnabrechnung – einschließlich Baulohn – tätig sind:

  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und individuellen Mitarbeiterdaten.
  • Erfassung und Abführung aller relevanten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Durchführung der Lohnsteueranmeldung und Einbehaltung der Lohnsteuer.
  • Kompetente Beratung zu lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Lohnpfändungen und anderen lohnbezogenen Anfragen.
  • Rechtzeitige Bereitstellung von Bescheinigungen, z. B. für Behörden oder Krankenkassen.
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen für Geschäftsführer und Mitarbeiter und Minijobber.

Kosten und Gebühren:

Unsere Gebühren für die Lohnabrechnung und Baulohnabrechnung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die genaue Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Umfang Ihrer Lohnabrechnung und der Anzahl der Mitarbeiter, ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Als spezialisierte Steuerberatung bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Lohnabrechnung und Baulohnabrechnung. Mit unserer Fachkenntnis und Erfahrung sorgen wir für eine zuverlässige und korrekte Abwicklung aller lohnrelevanten Prozesse. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und von einer erstklassigen Lohnabrechnung zu profitieren.