Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers auf eine oder mehrere Personen (den oder die Erben) über. Sind mehre gesetzliche Erben vorhanden bzw. wurden mehrere Personen zu Erben bestimmt, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst neben der Vermögens- und Nachlassplanung insbesondere die Beratung und Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten im Zusammenhang mit den Folgen des Erbfalls.
Gestaltung von Testament
Mit einem Testament können die Folgen der gesetzlichen Erbfolge geändert, einzelne Vermögensgegenstände etwa durch Vermächtnisse unmittelbar zugewiesen, Teilungsanordnungen getroffen werden aber auch eventuell anfallende Erbschaftsteuer reduziert bis vermieden werden. Auch kann durch ein präzises und eindeutiges Testament eventueller Streit zwischen den Erben vermieten werden.
Ausschlagung der Erbschaft
Der Erbe erbt nicht nur das positive Vermögen als auch die Schulden des Erblassers. Ist der Nachlass überschuldet sollte daher erwogen werden, die Erbschaft auszuschlagen bzw. Nachlassinsolvenz zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn sie nicht innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen wurde. Erben sollten sich daher möglichst schnell ein Bild über den Nachlass verschaffen.