Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Rechtsanwalt
Erbrecht

Erbrecht

Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers auf eine oder mehrere Personen (den oder die Erben) über. Sind mehre gesetzliche Erben vorhanden bzw. wurden mehrere Personen zu Erben bestimmt, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst neben der Vermögens- und Nachlassplanung insbesondere die Beratung und Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten im Zusammenhang mit den Folgen des Erbfalls.

Gestaltung von Testament

Mit einem Testament können die Folgen der gesetzlichen Erbfolge geändert, einzelne Vermögensgegenstände etwa durch Vermächtnisse unmittelbar zugewiesen, Teilungsanordnungen getroffen werden aber auch eventuell anfallende Erbschaftsteuer reduziert bis vermieden werden. Auch kann durch ein präzises und eindeutiges Testament eventueller Streit zwischen den Erben vermieten werden.

Ausschlagung der Erbschaft

Der Erbe erbt nicht nur das positive Vermögen als auch die Schulden des Erblassers. Ist der Nachlass überschuldet sollte daher erwogen werden, die Erbschaft auszuschlagen bzw. Nachlassinsolvenz zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Erbschaft als angenommen gilt, wenn sie nicht innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen wurde. Erben sollten sich daher möglichst schnell ein Bild über den Nachlass verschaffen.

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Pflichtteilsansprüche

Wurde ein gesetzlicher Erbe durch Testament von der Erbschaft ausgeschlossen, stehen ihm eventuell Pflichtteilsansprüche zu. Da der Pflichtteilsberechtigte regelmäßig keine Informationen über das Nachlassvermögen hat, stehen ihm gegen die Erben umfangreiche Auskunftsansprüche bis hin zur Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu.

Teilung der Erbengemeinschaft

Die Auflösung der Erbengemeinschaft ist vom Gesetzgeber in jedem Fall vorgesehen und kann jederzeit von den Miterben verlangt werden. Nur in Ausnahmefällen hat der Erblasser allerdings durch entsprechende Teilungsanordnungen die Aufteilung seines Nachlasses so vollständig und präzise geregelt, dass Streit hier vollständig vermieden werden kann. In diesen Fällen sollte möglichst zeitnah mit der Erbengemeinschaft Möglichkeiten zur Teilung abgestimmt werden.