Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Betriebsprüfung

Betriebsprüfung

Sie haben eine Prüfungsanordnung erhalten oder befinden sich aktuell in einer Betriebsprüfung. Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt professionell, kompetent und wirkungsvoll! Eine Auswahl der häufigsten Fragen unserer Mandanten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Gründe für eine Betriebsprüfung

Grundsätzlich soll jedes Unternehmen mehr oder weniger regelmäßig geprüft werden. Da eine vollständige Überprüfung aller Betriebe aufgrund der hohen Anzahl nicht möglich ist, erfolgt eine Betriebsprüfung in der Regel aus folgenden drei Gründen:

  • Sie wurden noch nie geprüft oder Sie wurden lange nicht mehr geprüft;
  • die Prüfung erfolgt per Computerauswahl zufällig;
  • Sie haben die Aufmerksamkeit des Finanzamts erweckt.

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung

Im Vorfeld einer Betriebsprüfung beraten wir über Prüfungsschwerpunkte und stellen Gegenstrategien zu möglichen Diskussions- und Angriffspunkten dar. Auf Wunsch sichten wir Ihre Dokumente und Unterlagen auf entsprechende „Schwachstellen“.

Darf der Prüfer auch Privatkonten einsehen?

Ihre Privatkonten darf der Prüfer nicht einsehen, es sei denn, auf Ihren Privatkonten gehen betriebliche Zahlungen ein bzw. aus.

Befragung von Familienangehörigen

Ihre engsten Familienangehörigen müssen die Fragen des Prüfers nicht beantworten. Ansonsten ist grundsätzlich jede Person (auch Geschäftspartner) zur Auskunft verpflichtet.

Prüfungsschwerpunkte

Die Prüfungsschwerpunkte der Betriebsprüfung sind insbesondere von der jeweiligen Branche Ihres Betriebs abhängig. Häufig geht es aber um Folgendes:

  • Sind Betriebsausgaben wirklich betrieblich veranlasst?
  • Kann der Werbecharakter von Bewirtungskosten konkret nachgewiesen werden?
  • Wurden alle Privatfahrten mit dem Firmenwagen vollständig angegeben?
  • Dienen alle Anlagegüter wirklich dem Betrieb?
  • Deckt Ihr Einkommen Ihre Lebenhaltungskosten?
  • Gibt es Kalkulationsdifferenzen?
  • Verträge mit Familienangehörigen, halten sie einem Drittvergleich stand?

Schlussbesprechung

Am Ende einer Betriebsprüfung erfolgt in der Regel eine Schlussbesprechung, bei der auch der Vorgesetzte des Prüfers zugegen sein kann. Bei dieser Schlussbesprechung werden die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Folgerungen erörtert. Eventuell besteht hier die Möglichkeit, mit dem Finanzamt einen Kompromiss zu finden.

In der Praxis hat die Schlussbesprechung einen hohen Stellenwert und bedarf nicht nur einer genauen Vorbereitung, sondern erfordert ein hohes fachliches Wissen, taktisches Geschick, rhetorische Qualitäten und Fingerspitzengefühl.

Nach der Schlussbesprechung dauert es noch ca. 1 bis 2 Monate bis Sie die Bescheide des Finanzamtes erhalten. Für eine eventuelle Nachzahlung haben Sie dann einen weiteren Monat Zeit.