Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Rechtsformwahl

Rechtsformwahl

Neue und bestehende Unternehmen erwägen häufig, eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Sie werden mit Informationen aus Anzeigen und Medien bombardiert, in denen die Vorteile einer entsprechenden Umwandlung oder entsprechenden Unternehmensgründung gelobt werden, die die persönliche Haftung eines Eigentümers einschränken und Steuervorteile bieten soll. Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan O. J. Klein berät umfassend über die gesellschaftsrechtliche Rechtsformwahl. Zunächst ist zu klären, ob Ihr Unternehmen überhaupt als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geeignet ist. Auch ist für viele Unternehmen, Start-ups und bestehende Unternehmen das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft immer noch die beste Geschäftseinheit.

Relevante Rechtsformen

Relevante Rechtsformen unternehmerischer Betätigung sind neben dem Einzelunternehmen die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften sowie Mischformen, wie etwa die Stiftung, die GmbH & Co KG sowie REITS. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Kapitalgesellschaften umfassen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Unternehmergesellschaft (UG Haftungsbeschränkt) sowie die Aktiengesellschaft (AG). Diese Rechtsformen unterscheiden sich in rechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsichtlich mitunter erheblich voneinander.

Sofortkontakt

Sie brauchen rechtliche oder steuerliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder benutzen Sie unser Kontaktformular
0221-800 616 33

Rechtliche Aspekte

Die Rechtsformen unterscheiden sich in rechtlicher Hinsicht in ihrer Rechtsfähigkeit, der Gesellschafterhaftung, den Anforderungen an den Gründungprozess, die Stellung und dem Einfluss der Gesellschafter sowie den Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag. Ebenso ist die Mindesteinzahlung sowie die Notwendigkeit einer Handelsregistereintragung zu berücksichtigen. Auch hat die Rechtsformwahl unmittelbar Auswirkung auf das geltende Firmenrecht, welches gerade für Startups und Existenzgründer einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeuten kann.

Steuerliche Aspekte

Die Wahl der Rechtsform hat unmittelbare steuerliche Auswirkungen in Bezug auf folgende Steuern: die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Unsere Beratung umfasst als Schwerpunkt auch die steuerlichen Belastungen der Höhe nach bei den jeweiligen Rechtsformen entsprechend den geplanten Einkünften.

Betriebswirtschaftliche Aspekte

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der Rechtsform sind neben dem Ansehen der Rechtsform insbesondere ihre Bonität, ihr bürokratischer Aufwand, die Publizitätspflicht, die Rechnungslegungspflicht sowie die Mitbestimmung zu einzubeziehen.