Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Jahresabschluss

Jahresabschluss

Gerne erledigen als Steuerberater in Köln Ihren Jahresabschluss!. Unabhängig davon, ob Sie zur Bilanzierung verpflichtet sind, oder Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, hat jeder Jahresabschluss Transparenz und Klarheit zu schaffen. Er bringt die Ertrags- und Vermögenslage Ihres Unternehmens abschließend auf den Punkt und dient daher insbesondere Ihnen als Unternehmer bzw. Investor zur Grundlage jedweder unternehmerischer Entscheidung. Darüber hinaus ist die Fertigung eines Jahresabschlusses im Rahmen der Jahressteuererklärungen vorgeschrieben und wesentliche Voraussetzung für die Bank bei der Kreditgewährung. Ein zeitnah und de lege artis gefertigter Jahresabschluss gibt Planungssicherheit und ist daher für ein ordnungsgemäß geführtes Unternehmen zwingend notwendig.

Für Unternehmen, deren Buchhaltung von uns erledigt wird, führen wir bereits im Herbst des laufenden Jahres regelmäßig ein Gespräch über den zu erwartenden Gewinn und beraten über Gestaltungsmöglichkeiten. Mit Abschluss der Buchführung Dezember übersenden wird sodann umgehend eine Liste der noch zu klärenden Punkte und nachzureichenden Belege, so dass der Jahresabschluss umgehend gefertigt werden kann.

Bei Selbstbuchern stehen wir bereits unterjährig in Fragen zur Organisation, der Buchführung sowie der zutreffenden Erfassung der Geschäftsvorfälle zur Verfügung. Hierdurch kann auch bei Selbstbuchern ein reibungsloser und damit kurzfristig gefertigter Jahresabschluss gewährleistet werden.