Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Familienrecht
Eheverträge

Eheverträge

Eheverträge geben den Eheleuten die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Ehe auf ihre persönlichen Lebensverhältnisse anzupassen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum gesetzlichen Güterstand bis hin zur Gütertrennung aber auch Modifikationen für den Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung. Eheverträge sind zu empfehlen, wenn ein Ehegatte ein eigenes Unternehmen hat, daran beteiligt ist, selbständiger Freiberufler ist oder wegen Kindesbetreuung seine berufliche Tätigkeit vollständig aufgibt oder von seinen Eltern erhebliche Vermögenswerte erhält. Mit Eheverträgen lässt sich hier vermeiden, dass im Falle einer Scheidung Wertsteigerungen des Unternehmens als Zugewinn des Unternehmens zählen, was zu erheblichen Ausgleichsverpflichtungen führt, gleichwohl sein Vermögen unternehmerisch gebunden ist. Vornehmliches Ziel eines Ehevertrages sollte es in diesen Fällen sein, existenzbedrohliche Zugewinnausgleichspflichten des Unternehmers zu vermeiden. Möglich ist hier etwa die Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung bzw. die Zugewinngemeinschaft so zu modifizieren, dass der Zugewinn für den Fall der Scheidung ausgeschlossen ist. Letztere Gestaltung hat zudem den Vorteil, dass sich das gesetzliche Erbrecht der Kinder und Pflichtteilsansprüche der Kinder und Eltern nicht erhöht. Auch geht der erbschaftsteuerliche Freibetrag gem. § 5 ErbStG nicht verloren.