Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
betriebliche Steuererklärungen

betriebliche Steuererklärungen

Zur Abgabe betrieblicher Steuererklärung sind alle Gewerbetreibenden, Selbständige sowie Land- und Forstwirte verpflichtet. Als Steuerberater Köln fertigen wir Ihre Steuererklärungen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf mit der Finanzverwaltung um Ihnen die Aufgaben so leicht wir möglich zu machen. Betriebliche Steuererklärungen umfassen Umsatzsteuerjahreserklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung.

Umsatzsteuererklärung

Der Umsatzsteuer unterliegen sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Unternehmers. Sofern der Jahresumsatz des Vorjahres die Grenze von 22.000 EUR nicht überschritten hat, kommt die sog. Kleinunternehmerregel zur Anwendung und es besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Auf diese Steuerfreiheit kann verzichtet werden, was insbesondere in Erwägung gezogen werden sollte bei reinen B2B Geschäften sowie bei Verlustsituationen etwa mit Unternehmensgründungen.

Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, welche zweistufig festgesetzt wird. Der Gewerbegewinn wird zunächst vom Finanzamt in Form des Gewerbesteuermessbetrags festgesetzt. Der eigentliche Gewerbesteuerbescheid ergeht sodann entsprechend diesem Grundlagenbescheid und setzt die tatsächliche Steuer fest.

Körperschaftsteuererklärung

Juristische Personen wie etwa die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Vereine unterliegen der Körperschaftsteuer. Körperschaftsteuererklärungen leiten sich aus den bilanzierten Gewinnermittlungen des Jahresabschlusses ab.