Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Profitieren Sie von unserer Expertise: Einkommensteuererklärung leicht gemacht!

Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Beratung für Ihre Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung ist eine komplexe Angelegenheit, die fundiertes Fachwissen erfordert. Als erfahrener Steuerberatunger nehmen wir Ihnen diese Aufgabe gerne ab und sorgen dafür, dass Ihre Steuerangelegenheiten effizient und korrekt erledigt werden. Mit unserer Unterstützung sparen Sie Zeit, profitieren von steueroptimierten Lösungen und können sich auf eine zuverlässige Abwicklung verlassen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten zu begleiten und Ihnen zu einer erfolgreichen Einkommensteuererklärung zu verhelfen.

1. Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich sind in Deutschland natürliche Personen dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn sie Einkünfte erzielen, die über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Rentner, aber auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.

2. Welche Einkommen sind zu erklären?

Die Einkommensteuererklärung umfasst sämtliche Einkünfte, die im Steuerjahr erzielt wurden. Dazu gehören neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften.

3. Welche Werbungskosten können von den Einkünften abgezogen werden?

Als Werbungskosten gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühren oder auch Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Werbungskosten zu ermitteln und in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

4. Was sind Sonderausgaben und wie können diese abgesetzt werden?

Sonderausgaben sind bestimmte Aufwendungen, die gesetzlich festgelegt sind und steuermindernd berücksichtigt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, Kirchensteuer, aber auch Altersvorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Riester-Rente oder Rürup-Rente. Als erfahrener Steuerberater sorgen wir dafür, dass alle relevanten Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung korrekt berücksichtigt werden.

Wie wir Sie als Steuerberater bei der Einkommensteuererklärung unterstützen können:

  • Erstellung und Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Ermittlung sämtlicher relevanter Werbungskosten und Sonderausgaben
  • Prüfung der Steuerbescheide und ggf. Einlegung von Einsprüchen
  • Beratung zu steueroptimierenden Maßnahmen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten

Ihre Vorteile:

Zeitersparnis:

Wir übernehmen die lästige und zeitintensive Erstellung Ihrer Steuererklärung, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Steuerliche Optimierung:

Durch unsere Kenntnisse des Steuerrechts erkennen wir Potenziale zur Steueroptimierung und nutzen diese gezielt für Ihre individuelle Situation.

Rechtssicherheit:

Mit uns als Experten an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Steuerangelegenheiten gesetzeskonform und fehlerfrei bearbeitet werden.

Persönliche Beratung:

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Steuererklärung persönlich zur Verfügung und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.

Gebührentransparenz:

Unsere Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), wodurch Sie klare Kostentransparenz erhalten.

Kosten und Abrechnung:

Die Gebühren für unsere steuerberatenden Tätigkeiten richten sich nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die konkrete Höhe der Kosten hängt von der Komplexität Ihrer Einkommensteuererklärung und dem erforderlichen Arbeitsaufwand ab. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne unsere Honorarstruktur und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.