Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Ob es uns gefällt oder nicht, die heutigen Steuergesetze sind so kompliziert, dass die Einreichung einer relativ einfachen Einkommensteuererklärung verwirrend sein kann. Es ist einfach zu leicht, die Ihnen zustehenden Abzüge und Gutschriften zu übersehen oder die Formularstellen zu verfehlen, an der diese geltend zu machen sind. Selbst wenn Sie eine Computersoftware verwenden, gibt es keinen Ersatz für die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater.

Unser Leistungsangebot

  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und Einreichung beim Finanzamt mittels zertifizierter Datenübertragung.
  • Berechnung Ihrer zu erwartenden Steuererstattung oder Steuernachzahlung,
  • Überprüfung Ihres Einkommensteuerbescheids
  • Soweit nötig, legen wir gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch ein und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt bis hin zu den Finanzgerichten.

Kleingewerbe und Anlage EÜR

Sie besitzen ein kleines Unternehmen und haben Ihre Buchhaltung bislang nicht erledigt? Machen Sie sich keine Sorgen. Wir unterstützten Sie gerne. Wir erstellen Ihre Buchhaltung für das vergangene Jahr, die Anlage EÜR (Anlage Einnahme- Überschussrechnung) sowie Ihre persönliche Einkommensteuererklärung.