Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Steuerfahndung

Steuerfahndung

Fahndungsmaßnahmen des Finanzamts stellen für Steuerpflichtige eine besondere Belastung dar. Kompetente Beratung im Fokus von Maßnahmen des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung erfordert umfangreiche Kenntnisse auf den Gebieten des Steuerrechts, des Strafprozessrechts sowie des allgemeinen Strafrechts. Als Rechtsanwalt und Steuerberater Köln vertreten wir Sie bei Maßnahmen der Steuerfahndung bis hin zur Verteidigung vor den Strafgerichten.

Aufgaben der Steuerfahndung

Der Steuerfahndung hat gem. § 208 AO die Aufgabe Straftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen, Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln und in den vorbezeichneten Fällen unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln. Die Steuerfahndung hat damit eine Doppelfunktion. In der Verfolgung von Fiskalzwecken tritt sie als Steuerbehörde nach Art einer Außenprüfung auf. Soweit sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten verfolgt, ist sie Strafverfolgungsbehörde.

Wie wir Sie bei Maßnahmen der Steuerfahndung unterstützen können

  • – Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme,
  • – Beratung über Zeugnisverweigerungsrechte,
  • – Begleitung der Durchsuchung insbesondere,
  • – Vermeidung von Zufallsfunden bei Durchsuchungsmaßnahmen,
  • – Rechtsmittel,
  • – Strafrechtliche Vertretung