Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Der Wunsch des Unternehmers an einer generationsübergreifenden Erhaltung seines Unternehmens erfordert ein hohes Maß an Gestaltung und Planung. Hierbei wird häufig übersehen, dass für ein Unternehmertestament nicht die gleichen Grundsätze wie für Testamente im privaten Vermögensbereich gelten.  Geht es bei privaten Testamenten regelmäßig um eine möglichst gerechte Verteilung des Nachlasses unter den Erben, hat ein Unternehmertestament vor allem sicherzustellen, dass die Rechtsnachfolge im Erbfall den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet. Wird dieser Gesichtspunkt unzureichend beachtet, können sich hieraus erhebliche rechtliche Konflikte und finanzielle Auswirkungen ergeben.Qualifizierte Nachfolgeberatung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater hat daher die gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen, familiären und persönlichen Verhältnisse umfassend aufzuklären und in der Gestaltung zu berücksichtigen.

Gesellschaftsrechtliche Regelungen

Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene sollten zunächst Vorkehrung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen getroffen werden. Mit dem Erbfall werden gegen den Unternehmensnachfolger finanzielle Ansprüche etwa wegen Versorgungsleistungen, Abfindung weichender Erben, Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen fällig, welche das Unternehmen erheblich belasten können. Weiterhin übernimmt der Rechtsnachfolger bei der Fortführung der steuerlichen (Buch-)Werte des Vorgängers auch dessen stillen Resten, die bei einem Ausgleich der vorbeschriebenen Ansprüche von ihm zu versteuern sind. Möglichst erbrechtlichen Ausgleichsansprüche des Unternehmensnachfolgers sollten daher bereits zu Lebzeiten geklärt und deren Regulierung geregelt sein.

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Wirtschaftliche Ziele

Wirtschaftliche Ziele des Erblassers ergeben ich aus dem Wunsch nach Wahrung der finanziellen Unabhängigkeit der Eheleute gegenüber den Kindern, der Erhaltung des Familienunternehmens, der Gleichstellung etwaiger Kinder sowie der deren Eingliederung in die gesellschaftsrechtliche Nachfolge.

Rechtliche Ziele

Rechtliche Ziele von Vermögensübertragungen sind insbesondere:

  • Anrechnung von Vorschenkungen auf ein späteres Pflichtteil,
  • Streitvermeidung innerhalb der Familie,
  • Absicherung des Unternehmers für den Fall von Krankheit,
  • Rückforderungsmöglichkeiten für den Fall der Insolvenz des Beschenkten,
  • Lebzeitige Veräußerungshindernisse bei Schenkung.

Steuerliche Ziele

Die steuerlichen Ziele sollten sich nicht allein auf die Minimierung der Steuer auf die Vermögensübertragung beschränken sondern auch die Vermeidung von Ertragsteuerbelastungen durch die Realisation stiller Reserven berücksichtigen.