Einkommensteuer · Gewerbesteuer · Erklärungspflichten
Die steuerlichen Folgen können erheblich sein.
Wird ein Immobilienverkauf als gewerblicher Grundstückshandel eingeordnet, verändert sich die steuerliche Behandlung grundlegend. Der Gewinn wird dann nicht lediglich als privates Veräußerungsgeschäft geprüft, sondern als gewerblicher Gewinn behandelt. Das kann zu zusätzlichen Erklärungspflichten, gewerbesteuerlichen Folgen und einer anderen bilanziellen Einordnung führen.
Besonders kritisch ist dies, wenn mehrere Immobilien mit erheblichen stillen Reserven betroffen sind. In solchen Fällen kann die steuerliche Mehrbelastung deutlich über das hinausgehen, was bei einem einzelnen privaten Immobilienverkauf erwartet wurde.
Auch bei Gesellschaften ist Vorsicht geboten. Eine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft kann durch Art und Umfang der Veräußerungen in eine gewerbliche Risikosituation geraten. Bei Kapitalgesellschaften und grundstücksverwaltenden Gesellschaften ist zusätzlich zu prüfen, ob gewerbesteuerliche Begünstigungen, insbesondere im Umfeld der erweiterten Grundstückskürzung, gefährdet sein können.