Abstraktes Architekturmodell aus Stein, Glas und Messing als Sinnbild für Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und geordnete Vermögensnachfolge

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer Köln

Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Köln

Wir beraten Erben, Beschenkte, Familien, Unternehmer und Immobilienvermögen bei Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grundbesitzbewertung, Unternehmensnachfolge und streitigen Steuerbescheiden — mit steuerlicher und rechtlicher Einordnung aus einer Hand.

Vermögen steuerlich geordnet übertragen

Erbschaften und Schenkungen brauchen steuerliche Struktur.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer entstehen häufig in Situationen, in denen neben steuerlichen Fragen auch persönliche, familiäre und rechtliche Aspekte eine Rolle spielen. Es geht nicht nur darum, eine Erklärung abzugeben. Entscheidend ist, welches Vermögen übertragen wurde, wie es bewertet wird, welche Freibeträge und Steuerbefreiungen in Betracht kommen und ob die steuerliche Einordnung des Finanzamts zutreffend ist.

Besonders anspruchsvoll sind Fälle mit Immobilien, Gesellschaftsanteilen, Betriebsvermögen, Auslandsbezug, vorweggenommener Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen oder Erbengemeinschaften. Hier können Wertansätze, Fristen, Steuerbefreiungen und Verfahrensfragen erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben.

Als Steuerberater und Rechtsanwalt verbinden wir die steuerliche Deklaration mit rechtlicher Einordnung. Wir prüfen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerfälle nicht schematisch, sondern im Zusammenhang von Vermögen, Bewertung, Nachfolge, Familienstruktur und möglicher Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.

Typische Beratungsanlässe

Wann ist Beratung zur Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sinnvoll?

Eine steuerliche Beratung ist besonders wichtig, wenn hohe Vermögenswerte, Immobilien, Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen oder mehrere Beteiligte betroffen sind. Häufig entscheidet nicht erst die Steuererklärung, sondern bereits die Struktur der Übertragung über die spätere Steuerbelastung.

Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?
Welche steuerlichen Folgen hat eine Schenkung zu Lebzeiten?
Wie wird eine geerbte oder geschenkte Immobilie bewertet?
Ist der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert zutreffend?
Welche Freibeträge gelten bei Ehegatten, Kindern oder anderen Angehörigen?
Wie kann Vermögen innerhalb der Familie steuerlich geordnet übertragen werden?
Welche Besonderheiten gelten bei Betriebsvermögen oder Gesellschaftsanteilen?
Wie werden Pflichtteil, Vermächtnis oder Erbauseinandersetzung steuerlich behandelt?
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid?
Welche Fristen und Anzeige- oder Erklärungspflichten sind zu beachten?

Leistungen

Wobei wir bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterstützen

Die konkrete Beratung richtet sich nach Vermögensart, Verwandtschaftsverhältnis, Bewertungsfragen, Nachfolgeplanung und Verfahrensstand. Wir unterstützen sowohl bei der steuerlichen Erklärung als auch bei der vorausschauenden Gestaltung und bei streitigen Bescheiden.

01

Erbschaftsteuererklärung

Wir erstellen und prüfen Erbschaftsteuererklärungen für Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer und sonstige Erwerber. Dabei ordnen wir den Erwerb steuerlich ein, prüfen Nachlassverbindlichkeiten, Freibeträge, Steuerbefreiungen, Bewertungsfragen und die richtige Darstellung gegenüber dem Finanzamt.

02

Schenkungsteuererklärung

Wir beraten bei Schenkungen zu Lebzeiten, erstellen Schenkungsteuererklärungen und prüfen, welche steuerlichen Folgen sich aus der Übertragung ergeben. Dies betrifft insbesondere Geldvermögen, Immobilien, Gesellschaftsanteile, Unternehmensvermögen und wiederholte Übertragungen innerhalb der Familie.

03

Immobilien und Grundbesitzwerte

Immobilien sind in der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer häufig der zentrale Streitpunkt. Wir prüfen Grundbesitzwerte, Bewertungsbescheide, Nutzung, Vermietung, Familienheim, Nießbrauch, Wohnrechte und die Frage, ob der angesetzte Wert steuerlich angreifbar ist.

04

Einspruch gegen Grundbesitzwertbescheid

Der Erbschaftsteuerbescheid baut bei Immobilien regelmäßig auf einem gesondert festgestellten Grundbesitzwert auf. Ist dieser Wert zu hoch, muss der richtige Bescheid angegriffen werden. Wir prüfen Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Gutachten, Bewertungsargumente und verfahrensrechtliche Fristen.

05

Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Schenkungen zu Lebzeiten können Vermögen steuerlich und familiär geordnet übertragen. Wir beraten bei Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrechten, Rückforderungsrechten, Gleichstellung von Kindern, Familiengesellschaften und der steuerlichen Nutzung von Freibeträgen.

06

Unternehmensnachfolge und Betriebsvermögen

Bei Unternehmen, Mitunternehmeranteilen, GmbH-Anteilen oder Betriebsvermögen können besondere Begünstigungen und Risiken bestehen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang begünstigtes Vermögen vorliegt, welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen und wie die Nachfolge steuerlich tragfähig gestaltet werden kann.

07

Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Vermächtnis

Erbfälle führen häufig zu mehreren steuerlichen Ebenen. Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen, Teilungsanordnungen, Ausgleichszahlungen und der späteren Auseinandersetzung des Nachlasses.

08

Steuerklassen, Freibeträge und Steuerbefreiungen

Die persönliche Beziehung zwischen Erwerber und Erblasser oder Schenker beeinflusst die Steuerbelastung erheblich. Wir prüfen Steuerklasse, persönliche Freibeträge, Versorgungsfreibeträge, sachliche Steuerbefreiungen und die Frage, welche Gestaltungsoptionen im konkreten Fall bestehen.

09

Steuerrechtliche Vertretung im Streitfall

Wenn das Finanzamt Vermögen zu hoch bewertet, Steuerbefreiungen versagt oder Nachlassverbindlichkeiten nicht berücksichtigt, vertreten wir Ihre Interessen im Einspruchsverfahren und — falls erforderlich — vor dem Finanzgericht.

Immobilien im Erbfall

Der Grundbesitzwert entscheidet häufig über die Steuerbelastung.

Bei Erbschaften und Schenkungen mit Immobilien ist die Bewertung oft der entscheidende Punkt. Das Finanzamt stellt den Grundbesitzwert gesondert fest. Dieser Wert bildet anschließend die Grundlage für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Ist der Wert zu hoch, kann dies zu einer erheblich überhöhten Steuer führen.

Wir prüfen, ob Bewertungsverfahren, Grundstücksdaten, Mietansätze, Bodenrichtwerte, Gebäudedaten, Nutzungsart und wertmindernde Umstände zutreffend berücksichtigt wurden. Je nach Fall kann auch ein Gutachten oder ein niedrigerer gemeiner Wert in Betracht kommen.

Wichtig ist die verfahrensrechtliche Trennung: Wer die Steuerbelastung wegen einer zu hohen Immobilienbewertung angreifen möchte, muss regelmäßig den Grundbesitzwertbescheid im Blick behalten.

Abstraktes Modell aus Stein, Glas und Messing als Symbol für Immobilienbewertung, Grundbesitzwert und Erbschaftsteuer

Steuerberatung und Steuerrecht

Erbschaftsteuer ist häufig Bewertungs-, Gestaltungs- und Verfahrensrecht zugleich.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer betreffen nicht nur die Berechnung einer Steuer. Oft geht es um die Bewertung von Vermögen, die Auslegung von Testamenten oder Verträgen, die steuerliche Einordnung von Nutzungsrechten, Gesellschaftsanteilen oder Pflichtteilsansprüchen und um die Frage, welcher Bescheid verfahrensrechtlich angegriffen werden muss.

Unsere Beratung verbindet steuerliche Deklaration mit rechtlicher Prüfung. Wir achten darauf, dass der Sachverhalt vollständig erfasst, steuerlich zutreffend eingeordnet und gegenüber der Finanzverwaltung belastbar begründet wird.

„Bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer entscheidet oft nicht nur der Wert des Vermögens, sondern die richtige steuerliche Einordnung.“

Für wen wir beraten

Beratung für Erben, Familien, Unternehmer und Immobilienvermögen.

Erben und Miterben

Sie haben Vermögen geerbt, wurden zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert oder möchten prüfen lassen, ob der Steuerbescheid zutreffend ist.

Beschenkte und Schenker

Sie planen eine Schenkung oder haben Vermögen erhalten und möchten die steuerlichen Folgen sicher einordnen.

Familien mit Immobilienvermögen

Sie möchten Immobilien übertragen, Grundbesitzwerte prüfen lassen oder eine Nachfolge über mehrere Generationen steuerlich vorbereiten.

Unternehmer und Gesellschafter

Sie planen die Übertragung eines Unternehmens, eines Mitunternehmeranteils oder von GmbH-Anteilen und benötigen steuerliche Strukturierung.

Erbengemeinschaften

Mehrere Personen sind am Nachlass beteiligt. Wir unterstützen bei steuerlicher Erklärung, Aufteilung, Bewertung und Auseinandersetzung.

Mandanten mit streitigen Bescheiden

Sie haben einen Erbschaftsteuerbescheid, Schenkungsteuerbescheid oder Grundbesitzwertbescheid erhalten und möchten Einspruchsmöglichkeiten prüfen lassen.

Geordnetes abstraktes Architekturmodell mit Stein, Glas und Messing als Symbol für Schenkung, Nachfolgeplanung und Vermögensstruktur

Schenkung und Nachfolgeplanung

Lebzeitige Übertragungen sollten steuerlich und familiär tragfähig sein.

Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein, um Vermögen frühzeitig zu übertragen, Freibeträge planvoll zu nutzen, Unternehmensnachfolge vorzubereiten oder Immobilien innerhalb der Familie zu strukturieren. Gleichzeitig sollten solche Gestaltungen nicht nur steuerlich betrachtet werden.

Zu prüfen sind insbesondere Nießbrauch, Wohnrechte, Rückforderungsrechte, Gleichstellung mehrerer Kinder, Liquidität für eine spätere Steuerzahlung, Auswirkungen auf das übrige Vermögen und die Dokumentation der Übertragung.

Wir beraten bei der steuerlichen Planung und stimmen die steuerlichen Auswirkungen mit der zivilrechtlichen Struktur ab. Bei Bedarf arbeiten wir mit notariellen Entwürfen, Gesellschaftsverträgen oder bereits bestehenden Nachfolgekonzepten.

Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile

Unternehmensnachfolge erfordert besondere steuerliche Sorgfalt.

Die Übertragung von Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteilen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften kann erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigt sein. Diese Begünstigungen setzen jedoch voraus, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und spätere Behaltens- oder Strukturvorgaben eingehalten werden.

Wir prüfen, welches Vermögen begünstigt sein kann, ob Verwaltungsvermögen oder schädliche Strukturen vorliegen, welche Bewertungsfragen bestehen und wie die Übertragung dokumentiert werden sollte. Gerade bei Familienunternehmen, Immobiliengesellschaften, GmbH-Anteilen oder gemischten Vermögensstrukturen ist eine frühzeitige Prüfung sinnvoll.

Ablauf

Strukturierte Beratung von der Einordnung bis zur Durchsetzung.

Je nach Ausgangslage geht es um eine Erklärung, eine geplante Schenkung, eine Nachfolgegestaltung oder die Überprüfung bereits ergangener Bescheide. Wir klären zunächst, welche Bescheide, Fristen und Unterlagen relevant sind.

1

Sachverhalt klären

Wir erfassen Erbfall oder Schenkung, beteiligte Personen, Vermögenswerte, Verwandtschaftsverhältnisse, Bescheide, Fristen, Testamente, Verträge und bereits geführte Korrespondenz mit dem Finanzamt.

2

Steuerliche Folgen prüfen

Wir ordnen den Erwerb steuerlich ein, prüfen Steuerklasse, Freibeträge, Bewertung, Nachlassverbindlichkeiten, Steuerbefreiungen und besondere Risiken.

3

Erklärung oder Gestaltung vorbereiten

Je nach Mandat erstellen wir die Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung, begleiten die Bewertung oder entwickeln eine steuerliche Struktur für geplante Übertragungen.

4

Bescheide prüfen und vertreten

Nach Erlass der Bescheide prüfen wir Wertansätze, Steuerberechnung und Verfahrensfragen. Bei Bedarf legen wir Einspruch ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzamt oder Finanzgericht.

FAQ

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Welche Erklärung, Gestaltung oder Rechtsbehelf im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Vermögensstruktur, Bewertung, Verwandtschaftsverhältnis, Bescheiden und Fristen ab.

Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Eine Erbschaftsteuererklärung ist abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Daneben können Anzeige- und Mitwirkungspflichten bestehen. Ob tatsächlich Steuer entsteht, hängt insbesondere vom Wert des Erwerbs, vom Verwandtschaftsverhältnis, von Freibeträgen und von möglichen Steuerbefreiungen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Erbschaftsteuer betrifft Erwerbe von Todes wegen, Schenkungsteuer betrifft unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten. Beide Steuerarten folgen in vielen Bereichen ähnlichen Grundsätzen. Unterschiede ergeben sich vor allem aus Zeitpunkt, Gestaltungsmöglichkeiten und Dokumentation.

Wie werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer bewertet?

Immobilien werden für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nach den Regeln des Bewertungsgesetzes bewertet. Das Finanzamt stellt hierfür regelmäßig einen Grundbesitzwert fest. Dieser Wert kann überprüft und bei Fehlern oder zu hoher Bewertung angegriffen werden.

Kann man gegen einen zu hohen Grundbesitzwert vorgehen?

Ja. Wenn der festgestellte Grundbesitzwert zu hoch ist, kommt ein Einspruch gegen den Grundbesitzwertbescheid in Betracht. Wichtig ist, den richtigen Bescheid und die laufenden Fristen zu beachten, weil der Grundbesitzwert später Grundlage des Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerbescheids ist.

Wann ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll?

Eine Schenkung kann sinnvoll sein, wenn Vermögen frühzeitig übertragen, Nachfolge vorbereitet oder Freibeträge planvoll genutzt werden sollen. Ob dies im Einzelfall empfehlenswert ist, hängt von Vermögensstruktur, Alter, Versorgung, Familienverhältnissen, Immobilien, Unternehmen und rechtlicher Absicherung ab.

Welche Rolle spielt Nießbrauch bei einer Immobilienschenkung?

Ein Nießbrauch kann dazu dienen, Nutzungen oder Erträge beim Schenker zu belassen, obwohl das Eigentum übertragen wird. Steuerlich kann ein Nießbrauch den Wert der Bereicherung beeinflussen. Die konkrete Wirkung hängt von Alter, Wert, Nutzungsrecht und vertraglicher Gestaltung ab.

Was gilt bei Unternehmensnachfolge?

Bei Unternehmensvermögen, Mitunternehmeranteilen oder Anteilen an Kapitalgesellschaften können besondere erbschaftsteuerliche Verschonungsregelungen in Betracht kommen. Diese sind komplex und setzen eine sorgfältige Prüfung der Vermögensstruktur, der Beteiligung und der weiteren Voraussetzungen voraus.

Kann ein Erbschaftsteuerbescheid geändert werden?

Ein Erbschaftsteuerbescheid kann insbesondere im Einspruchsverfahren überprüft werden. Je nach Fehler kann auch ein Grundlagenbescheid, etwa ein Grundbesitzwertbescheid, entscheidend sein. Deshalb sollte früh geprüft werden, welcher Bescheid angegriffen werden muss.

Beraten Sie auch bei streitigen Erbschaftsteuerfällen?

Ja. Wir prüfen Erbschaftsteuerbescheide, Schenkungsteuerbescheide und Grundbesitzwertbescheide, entwickeln eine Einspruchsstrategie und vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

Persönliche Beratung

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sicher einordnen lassen.

Ob Erbschaftsteuererklärung, Schenkung, Immobilienbewertung, Unternehmensnachfolge oder Einspruch gegen einen Bescheid: Eine frühzeitige steuerliche Prüfung hilft, Fehler zu vermeiden und Gestaltungsspielräume zu sichern.

Schildern Sie kurz den Sachverhalt, den Verfahrensstand und vorhandene Bescheide oder Fristen. Wir prüfen anschließend, welche Unterlagen erforderlich sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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