Steuerberatung und Steuerrecht
Erbschaftsteuer ist häufig Bewertungs-, Gestaltungs- und Verfahrensrecht zugleich.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer betreffen nicht nur die Berechnung einer Steuer. Oft geht es um die Bewertung von Vermögen, die Auslegung von Testamenten oder Verträgen, die steuerliche Einordnung von Nutzungsrechten, Gesellschaftsanteilen oder Pflichtteilsansprüchen und um die Frage, welcher Bescheid verfahrensrechtlich angegriffen werden muss.
Unsere Beratung verbindet steuerliche Deklaration mit rechtlicher Prüfung. Wir achten darauf, dass der Sachverhalt vollständig erfasst, steuerlich zutreffend eingeordnet und gegenüber der Finanzverwaltung belastbar begründet wird.