Selbstanzeige oder Korrektur
Nicht jede Korrektur ist eine Selbstanzeige – aber jede Korrektur muss sorgfältig geprüft werden.
Wer nachträglich erkennt, dass eine Steuererklärung unrichtig oder unvollständig war, steht häufig vor der Frage, wie zu reagieren ist. Dabei ist zwischen steuerlicher Berichtigung, Nacherklärung und strafbefreiender Selbstanzeige zu unterscheiden.
Die Abgrenzung ist praktisch bedeutsam. Wer vorschnell eine bloße Berichtigung einreicht, obwohl bereits ein strafrechtliches Risiko besteht, kann die eigene Position verschlechtern. Umgekehrt ist nicht jeder Fehler automatisch eine Steuerhinterziehung. Deshalb sollte vor jeder Korrektur geprüft werden, welcher Sachverhalt vorliegt, welche Zeiträume betroffen sind, ob Vorsatz in Betracht kommt und ob bereits Sperrgründe bestehen könnten.