Steuerliche Rekonstruktion
Der hypothetisch richtige Verlauf ist oft der Kern des Verfahrens.
In der Steuerberaterhaftung genügt es nicht, den behaupteten Beratungsfehler isoliert zu beschreiben. Entscheidend ist regelmäßig die Frage, wie der Steuerfall bei ordnungsgemäßer Beratung verlaufen wäre. Hätte ein Einspruch Erfolg gehabt? Wäre eine andere Erklärung möglich gewesen? Hätte eine Gestaltung anders umgesetzt werden müssen? Hätte ein Antrag, ein Wahlrecht oder eine andere Struktur den Schaden vermieden?
Diese hypothetische Betrachtung muss steuerlich belastbar begründet werden. Gerade bei Betriebsprüfungen, Unternehmensstrukturen, Immobilien, Umsatzsteuerfragen oder Umwandlungen entscheidet die steuerliche Substanz der Aufarbeitung darüber, ob ein Anspruch gegenüber Steuerberater, Berufshaftpflichtversicherung oder Gericht nachvollziehbar dargestellt werden kann.