Prüfungsanordnung prüfen
Wir prüfen Prüfungszeitraum, betroffene Steuerarten, formelle Rahmenbedingungen, Fristen und erste organisatorische Schritte. So wird früh geklärt, welche Themen voraussichtlich prüfungsrelevant sind.
Steuerliche Außenprüfung
Eine Betriebsprüfung ist für viele Unternehmen ein erheblicher Eingriff in den laufenden Geschäftsbetrieb. Das Finanzamt prüft nicht nur einzelne Belege, sondern regelmäßig die steuerliche Behandlung ganzer Zeiträume, Buchführungsprozesse, Verträge, Zahlungsströme, Kassenführung, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gesellschafterbeziehungen und betriebliche Strukturen.
Entscheidend ist deshalb eine geordnete Vorbereitung. Wer erst während der Prüfung reagiert, verliert häufig Gestaltungsspielraum. Schon die Prüfungsanordnung, der angeforderte Prüfungszeitraum, die Prüfungsart, die angeforderten Daten und der erste Kontakt mit der Finanzverwaltung können für den weiteren Verlauf bedeutsam sein.
Als Steuerberater und Rechtsanwalt begleiten wir Betriebsprüfungen nicht nur buchhalterisch, sondern auch verfahrensrechtlich. Wir prüfen, welche Unterlagen vorzulegen sind, welche steuerlichen Risiken bestehen, welche Argumentationslinien tragfähig sind und wie Feststellungen des Prüfers rechtlich einzuordnen sind.
Typische Beratungsanlässe
Eine Betriebsprüfung sollte nicht erst dann ernst genommen werden, wenn der Prüfer bereits Feststellungen formuliert. In vielen Fällen lassen sich Risiken durch eine frühe Einordnung besser steuern.
Leistungen
Die konkrete Begleitung hängt von Prüfungsart, Unternehmensstruktur, Buchführung, Branche und Verfahrensstand ab. Wir unterstützen bei angekündigten Betriebsprüfungen, laufenden Prüfungen, streitigen Schlussbesprechungen und anschließenden Rechtsbehelfsverfahren.
Wir prüfen Prüfungszeitraum, betroffene Steuerarten, formelle Rahmenbedingungen, Fristen und erste organisatorische Schritte. So wird früh geklärt, welche Themen voraussichtlich prüfungsrelevant sind.
Wir strukturieren Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Buchführungsdaten, Belege, Verträge, Kassenunterlagen, Bankdaten, Gesellschafterkonten und weitere prüfungsrelevante Nachweise.
Wir übernehmen je nach Mandat die Abstimmung mit Prüfer und Finanzamt. Auskünfte werden sachlich, vollständig und zugleich nicht unnötig weitgehend vorbereitet.
Während der Prüfung ordnen wir Rückfragen, Datenanforderungen, Besprechungspunkte und Zwischenergebnisse ein und bereiten nachvollziehbare Stellungnahmen vor.
Bei bargeldintensiven Betrieben prüfen wir Kassenführung, Einzelaufzeichnungen, Z-Bons, TSE-Daten, Verfahrensdokumentation und das Risiko von Hinzuschätzungen.
Wir begleiten Prüfungen zu Vorsteuerabzug, Rechnungen, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse Charge, Reihengeschäften, OSS, Anzahlungen und Leistungsortfragen.
Bei Kapitalgesellschaften prüfen wir Risiken rund um Geschäftsführervergütung, Tantiemen, Gesellschafterdarlehen, Verrechnungskonten und verdeckte Gewinnausschüttungen.
Wir bereiten die Schlussbesprechung vor, prüfen den Prüfungsbericht und bewerten, welche steuerlichen, verfahrensrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sich ergeben.
Nach geänderten Bescheiden prüfen wir Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und die Erfolgsaussichten eines finanzgerichtlichen Verfahrens.
Mehr zum EinspruchBeratungsansatz
Eine Betriebsprüfung verläuft selten rein schematisch. Häufig entwickelt sich die Prüfung durch Rückfragen, Datenanalysen, Plausibilitätsüberlegungen und Zwischenergebnisse. Werden diese Punkte nicht frühzeitig eingeordnet, können sich Prüfungsfeststellungen verfestigen, obwohl der Sachverhalt differenzierter zu beurteilen ist.
Wir setzen deshalb auf eine strukturierte Prüfungsbegleitung. Zunächst wird geklärt, welche steuerlichen Themen voraussichtlich prüfungsrelevant sind. Anschließend werden Unterlagen, Buchführung und bisherige Steuererklärungen auf mögliche Angriffsflächen geprüft. Im laufenden Verfahren wird jede wesentliche Anfrage des Prüfers daraufhin eingeordnet, welche Bedeutung sie für die steuerliche Gesamtbewertung haben kann.
Betriebsprüfung und Steuerrecht
Nicht jede Betriebsprüfung endet mit einem Streit. Viele Punkte lassen sich durch Unterlagen, Erläuterungen oder sachgerechte Verständigung klären. In anderen Fällen geht es jedoch um erhebliche steuerliche Mehrergebnisse, Hinzuschätzungen, den Vorsteuerabzug, die Anerkennung von Betriebsausgaben, die Behandlung von Gesellschafterbeziehungen oder die Frage, ob ein Sachverhalt steuerstrafrechtlich relevant werden könnte.
In solchen Fällen reicht eine rein buchhalterische Betrachtung nicht aus. Es geht um Beweislast, Schätzungsmethoden, Verfahrensrecht, Bescheidänderungen, Rechtsbehelfsfristen, Aussetzung der Vollziehung und gegebenenfalls finanzgerichtliche Durchsetzung.
„Eine Betriebsprüfung entscheidet sich selten erst im geänderten Bescheid. Häufig wird die Grundlage schon während der Prüfung gelegt.“
Für wen wir beraten
Wir begleiten Kapitalgesellschaften bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, verdeckten Gewinnausschüttungen, Gesellschafterdarlehen, Geschäftsführervergütung und Haftungsfragen.
Prüfungsfeststellungen können auch Geschäftsführer, Gesellschafter oder nahestehende Personen betreffen. Wir prüfen steuerliche und haftungsrechtliche Folgewirkungen.
Bei GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG stehen häufig Gewinnverteilung, Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen und Feststellungserklärungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen bei Gewinnermittlung, Privatanteilen, Reisekosten, Kassenführung, Betriebsausgaben, Umsatzsteuer und Fragen der betrieblichen Zuordnung.
Bei Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk sind Kasse, Einzelaufzeichnungen, Z-Bons, TSE, Nachkalkulationen und Hinzuschätzungen häufig zentrale Prüfungspunkte.
Bei Immobilienstrukturen können Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Gewerbesteuerkürzung prüfungsrelevant sein.
Bei Plattformumsätzen, Dropshipping, Reihengeschäften, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse Charge und OSS können umsatzsteuerliche Prüfungen erhebliche Risiken auslösen.
Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen geht es häufig um Dienstwagen, Reisekosten, Sachbezüge, Minijobs, Geschäftsführergehälter und lohnsteuerliche Dokumentation.
Prüfungsstrategie
Eine sachliche Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung ist häufig sinnvoll. Genauso wichtig ist aber, steuerliche Positionen nicht vorschnell aufzugeben und unklare Feststellungen nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Wir ordnen Rückfragen und Besprechungspunkte deshalb nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Buchführung, Steuererklärungen, Verträgen, Verfahrenslage und möglichen Folgebescheiden ein. So bleibt erkennbar, welche Punkte geklärt, verhandelt oder gegebenenfalls im Rechtsbehelfsverfahren weiterverfolgt werden sollten.
Prüfungsschwerpunkte
Betriebsprüfungen orientieren sich nicht nur an Zahlen. Häufig prüft das Finanzamt, ob steuerliche Sachverhalte vollständig dokumentiert, plausibel erklärt und rechtlich zutreffend behandelt wurden.
Schnittstellen
Eine Betriebsprüfung kann Folgefragen auslösen, die über die eigentliche Steuerfestsetzung hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei hohen Mehrergebnissen, unvollständigen Unterlagen, streitigen Umsatzsteuerfragen, verdeckten Gewinnausschüttungen, Lohnsteuerfeststellungen oder Hinweisen auf unzutreffende Angaben in Steuererklärungen.
Je nach Sachverhalt können Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, tatsächliche Verständigung, Berichtigung von Steuererklärungen, Geschäftsführerhaftung oder steuerstrafrechtliche Risiken relevant werden. Wir ordnen diese Schnittstellen frühzeitig ein, damit aus der Betriebsprüfung kein unkontrolliertes Folgeproblem entsteht.
Ablauf
Je früher die Prüfung strukturiert wird, desto besser lassen sich Unterlagen, Kommunikation und rechtliche Einordnung aufeinander abstimmen.
Wir prüfen Prüfungsanordnung, Zeitraum, Steuerarten, Unternehmensstruktur, Buchführungssystem und erste erkennbare Risikofelder.
Wir strukturieren Buchführungsdaten, Verträge, Auswertungen und Nachweise und klären, welche Fragen vorab beantwortet werden sollten.
Wir unterstützen bei Rückfragen, Besprechungen, Datenanforderungen und Zwischenfeststellungen und bereiten Stellungnahmen vor.
Wir prüfen, ob Feststellungen steuerlich und rechtlich tragfähig sind und welche Mehrsteuern, Zinsen oder Folgewirkungen entstehen können.
Offene Punkte werden strukturiert, Argumente formuliert und mögliche Einigungslinien geprüft.
Nach Abschluss der Prüfung prüfen wir Prüfungsbericht, Änderungsbescheide, Einspruch und Aussetzung der Vollziehung.
FAQ
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Entscheidend bleibt die konkrete Prüfungsanordnung, der betroffene Zeitraum, die Buchführungslage und der bisherige Verfahrensstand.
Nach Eingang einer Prüfungsanordnung sollte zunächst geprüft werden, welche Jahre, Steuerarten und Betriebe betroffen sind. Anschließend sollten Buchführung, Steuererklärungen, Bescheide, Verträge und prüfungsrelevante Unterlagen strukturiert vorbereitet werden. Sinnvoll ist eine steuerliche Einordnung, bevor dem Prüfer umfangreiche Unterlagen übermittelt werden.
Grundsätzlich bestehen Mitwirkungspflichten. Dennoch sollte geprüft werden, welche Unterlagen konkret angefordert wurden, ob sie prüfungsrelevant sind und in welcher Form sie übermittelt werden. Eine geordnete und abgestimmte Vorlage ist meist sinnvoller als eine unstrukturierte Datenweitergabe.
Das Finanzamt prüft die steuerlichen Verhältnisse für bestimmte Jahre und Steuerarten. Dazu werden Buchführungsdaten, Belege, Verträge, Steuererklärungen und weitere Unterlagen ausgewertet. Der Prüfer stellt Rückfragen, kann Feststellungen treffen und am Ende einen Prüfungsbericht erstellen. Auf dieser Grundlage können Steuerbescheide geändert werden.
Ja. Hinzuschätzungen kommen insbesondere in Betracht, wenn das Finanzamt formelle oder materielle Mängel der Buchführung annimmt. Häufige Anlässe sind Kassenmängel, fehlende Einzelaufzeichnungen, ungeklärte Bareinlagen, unplausible Rohgewinnaufschläge oder unvollständige Unterlagen. Ob eine Schätzung dem Grunde und der Höhe nach haltbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei bargeldintensiven Betrieben ist die Kassenführung oft ein zentraler Prüfungspunkt. Das Finanzamt prüft unter anderem Kassenberichte, Einzelaufzeichnungen, Z-Bons, TSE-Daten, Stornierungen, Entnahmen, Einlagen und Verfahrensdokumentation. Mängel können zu Hinzuschätzungen führen.
Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung betrifft gezielt umsatzsteuerliche Fragen. Geprüft werden etwa Vorsteuerabzug, Rechnungsangaben, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse Charge, Reihengeschäfte, Anzahlungen oder Leistungsortfragen. Sie kann auch außerhalb einer allgemeinen Betriebsprüfung erfolgen.
Die Betriebsprüfung ist regelmäßig angekündigt und betrifft bestimmte Prüfungszeiträume. Die Kassen-Nachschau kann demgegenüber unangekündigt erfolgen und dient der zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und Kassensysteme. Aus einer Kassen-Nachschau kann eine Außenprüfung folgen.
Die Schlussbesprechung ist häufig sehr wichtig, weil dort die wesentlichen Feststellungen, offenen Punkte und möglichen Einigungslinien besprochen werden. Sie sollte gut vorbereitet werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, steuerliche Vertretung hinzuzuziehen.
Gegen geänderte Steuerbescheide kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Entscheidend ist, die Bescheide, den Prüfungsbericht und die tragenden Feststellungen sorgfältig zu prüfen.
Ein steuerstrafrechtliches Risiko kann entstehen, wenn der Verdacht besteht, dass steuerlich erhebliche Tatsachen vorsätzlich oder leichtfertig falsch oder unvollständig erklärt wurden. Nicht jede Prüfungsfeststellung ist strafrechtlich relevant. Bei entsprechenden Hinweisen sollte die weitere Kommunikation jedoch besonders sorgfältig abgestimmt werden.
Betriebsprüfung erhalten?
Bringen Sie zum Erstgespräch idealerweise die Prüfungsanordnung, bisherige Korrespondenz mit dem Finanzamt, betroffene Steuerbescheide und — soweit vorhanden — die letzten Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen mit.
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