Pflichtverletzung · Schaden · Kausalität
Pflichtverletzung, Schaden und hypothetischer Verlauf.
Am Anfang steht die Frage, welche Aufgabe der Steuerberater übernommen hatte. War er nur mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt? Sollte er Steuerbescheide prüfen? War er mit dem Einspruchsverfahren betraut? Sollte er eine Betriebsprüfung begleiten? Oder hatte er ausdrücklich den Auftrag, fristwahrend Rechtsbehelf einzulegen?
Aus dem Umfang des Mandats ergibt sich, ob der Steuerberater eine Frist überwachen, auf eine Frist hinweisen, einen Einspruch einlegen, eine Klage vorbereiten oder den Mandanten über Risiken des Fristablaufs informieren musste.
Der Schaden besteht bei Fristversäumnissen häufig in der Steuermehrbelastung, die durch den bestandskräftigen Bescheid oder den Verlust eines Rechtsbehelfs entstanden ist. Hinzukommen können Zinsen, Säumnisfolgen, verlorene Steuervergünstigungen, zusätzliche Kosten oder wirtschaftliche Nachteile.
Die Kausalität ist der zentrale Streitpunkt: Der verlorene Rechtsbehelf oder Antrag muss bei rechtzeitigem Handeln ein günstigeres Ergebnis ermöglicht haben. Ohne steuerliche Aufarbeitung des ursprünglichen Streitstoffs lässt sich der Regressanspruch regelmäßig nicht belastbar darstellen.