FAQ
Häufige Fragen zur Lohnabrechnung und zum Baulohn
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Welche Abrechnung und welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Branche, Mitarbeiterstruktur, Beschäftigungsform und den konkreten Vergütungsbestandteilen ab.
Übernehmen Sie Lohnabrechnungen auch ohne weiteres steuerliches Mandat?
Nein. Wir übernehmen Lohnabrechnungen grundsätzlich nur im Rahmen einer weitergehenden steuerlichen Mandatierung. Unsere Kanzlei ist kein isoliertes Lohnbüro. Die Lohnabrechnung soll in die steuerliche Gesamtbetreuung des Unternehmens eingebunden sein, etwa zusammen mit Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss oder laufender steuerlicher Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Baulohn?
Die allgemeine Lohnabrechnung betrifft die laufende Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Baulohn umfasst darüber hinaus besondere Anforderungen im Baugewerbe, etwa branchenspezifische Abrechnungsbestandteile, Ausfallzeiten, Zuschläge, saisonale Besonderheiten und Meldethemen. Deshalb ist Baulohn regelmäßig deutlich komplexer als eine einfache Gehaltsabrechnung.
Welche Unterlagen werden für die Lohnabrechnung benötigt?
Erforderlich sind insbesondere Personalstammdaten, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Eintrittsdatum, Arbeitsvertrag, Vergütungsvereinbarung, Bankverbindung, Angaben zu Kindern, Arbeitszeiten sowie monatliche Änderungen wie Krankheit, Urlaub, Fehlzeiten, Austritt oder variable Vergütungen.
Können Sie auch Baulohn für Bauunternehmen übernehmen?
Ja, soweit der Baulohn in ein steuerliches Gesamtmandat eingebunden ist. Gerade bei Bauunternehmen ist es sinnvoll, Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und steuerliche Beratung gemeinsam zu betrachten, weil zahlreiche Themen miteinander verknüpft sind.
Unterstützen Sie bei SOKA-Bau-Themen?
Wir unterstützen im Rahmen der steuerlichen und lohnabrechnungsbezogenen Betreuung bei baulohnrelevanten Themen und der dafür erforderlichen Aufbereitung. Ob und in welchem Umfang eine konkrete SOKA-Bau-Bearbeitung übernommen wird, hängt vom Mandat, der Datenlage und dem konkreten Sachverhalt ab.
Können Sie eine bestehende Lohnabrechnung übernehmen?
Grundsätzlich ja, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und die Übernahme in ein steuerliches Gesamtmandat eingebunden wird. Vor einer Übernahme prüfen wir insbesondere den bisherigen Abrechnungsstand, offene Korrekturen, Mitarbeiterstammdaten, Meldungen und besondere Risiken.
Unterstützen Sie bei Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen?
Ja. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen, soweit dies vom Mandat umfasst ist. Dazu gehört insbesondere die Aufbereitung von Abrechnungen, Unterlagen, Verträgen und prüfungsrelevanten Sachverhalten.
Wie werden Firmenwagen, Sachbezüge oder Zuschläge behandelt?
Solche Vergütungsbestandteile müssen lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zutreffend eingeordnet werden. Die richtige Behandlung hängt vom konkreten Sachverhalt, den Nachweisen und der arbeitsvertraglichen Gestaltung ab. Deshalb sollten solche Themen vor der Abrechnung geklärt werden.
Was kostet die Lohnabrechnung?
Die Kosten hängen insbesondere von der Anzahl der Arbeitnehmer, der Komplexität der Abrechnung, der Branche, der Qualität der Unterlagen, der Häufigkeit von Änderungen und baulohnrelevanten Besonderheiten ab. Vor Übernahme des Mandats klären wir den voraussichtlichen Aufwand und die Vergütungsgrundlage.