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Kontakt Kanzlei Köln

Kontakt zu Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt in Köln

Sie möchten ein steuerliches Anliegen einordnen lassen, eine Gestaltung vorbereiten oder sich gegen einen Steuerbescheid, eine Betriebsprüfung oder eine Haftungsinanspruchnahme absichern? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.

Kontaktformular

Anliegen schildern

Nutzen Sie das Formular für eine erste Anfrage. Bitte senden Sie keine Originalunterlagen und keine unnötig sensiblen Informationen unaufgefordert. Falls Unterlagen erforderlich sind, stimmen wir den geeigneten Übermittlungsweg mit Ihnen ab.

Die Kontaktaufnahme allein begründet noch kein Mandatsverhältnis. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn es ausdrücklich angenommen wurde und der Beratungsumfang geklärt ist.

  • Bei Fristsachen bitte Frist, Datum des Schreibens und Zugangstag angeben.
  • Bei Unternehmen bitte Rechtsform, Branche und betroffene Steuerart nennen.
  • Bei Immobilien bitte Eigentümerstruktur, Nutzung und geplante Maßnahme skizzieren.

Alternativ erreichen Sie uns direkt per E-Mail unter info@jur.tax oder telefonisch unter 0221 80061633.

Direkt Kontakt aufnehmen

Steuerliche und rechtliche Fragen verdienen eine sorgfältige erste Einordnung.

Ob laufende Steuerberatung, Gestaltungsberatung, Immobilienbesteuerung, Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder ein steuerlicher Konflikt mit dem Finanzamt: Am Anfang steht eine präzise Erfassung des Sachverhalts. Je klarer das Anliegen beschrieben ist, desto gezielter lässt sich einschätzen, welche Schritte sinnvoll sind.

Als Steuerberater und Rechtsanwalt verbindet Stefan O. J. Klein steuerliche Beratung mit rechtlicher Einordnung. Das ist besonders wichtig, wenn Zahlen, Verträge, Gesellschaftsstrukturen, Fristen, Haftungsrisiken oder Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung zusammenwirken.

E-Mail

Kanzlei

Gerolsteiner Straße 1
50937 Köln

Ihre Anfrage

Damit wir Ihr Anliegen sinnvoll einordnen können

Bitte schildern Sie kurz, worum es geht, welche Fristen bestehen und ob bereits Bescheide, Schreiben des Finanzamts, Verträge, Jahresabschlüsse oder sonstige Unterlagen vorliegen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine knappe, strukturierte Beschreibung.

01

Worum geht es?

Nennen Sie bitte das Thema Ihrer Anfrage, zum Beispiel Steuerberatung für Unternehmen, Gestaltungsberatung, Immobilienbesteuerung, Betriebsprüfung, Einspruch, Finanzgericht, Geschäftsführerhaftung oder Einkommensteuer.

02

Welche Fristen bestehen?

Bei Bescheiden, Prüfungsanordnungen, Einsprüchen oder gerichtlichen Verfahren sind Fristen entscheidend. Bitte nennen Sie das Datum des Schreibens, den Zugangstag und die angegebene Frist.

03

Was ist Ihr Ziel?

Geht es um laufende Betreuung, steuerliche Gestaltung, eine zweite Einschätzung, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt oder die Prüfung eines konkreten Risikos? Eine klare Zielbeschreibung erleichtert die erste Einschätzung.

Vorbereitung

Je strukturierter die Anfrage ist, desto schneller lässt sich der nächste Schritt bestimmen.

Für die erste Kontaktaufnahme reichen häufig wenige Angaben. Wichtig ist vor allem, dass wir Thema, Dringlichkeit und Ziel der Anfrage verstehen. Eine vertiefte steuerliche oder rechtliche Prüfung erfolgt erst nach Mandatsannahme und Sichtung der erforderlichen Unterlagen.

Bei komplexeren Sachverhalten – etwa Immobilienstrukturen, Gesellschaften, Betriebsprüfungen oder Einspruchsverfahren – ist es hilfreich, den bisherigen Ablauf chronologisch zu skizzieren und vorhandene Fristen klar zu benennen.

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Beratungsschwerpunkte

Mit welchen Anliegen Sie Kontakt aufnehmen können

Unternehmen und Selbständige

Laufende Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, betriebliche Steuererklärungen und steuerliche Einzelfragen im Tagesgeschäft.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Ausschüttungen, Geschäftsführervergütung, Gesellschafterdarlehen, Haftungsrisiken, verdeckte Gewinnausschüttungen und steuerliche Strukturfragen.

Gestaltungsberatung

Rechtsformwahl, Holdingstruktur, Umwandlung, Umstrukturierung, Gesellschafterwechsel, Nachfolge und steuerlich belastbare Dokumentation.

Immobilienbesteuerung

Vermietung, Immobilien-GbR, Grundstücksgesellschaften, Immobilienverkauf, gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Gewerbesteuerkürzung.

Betriebsprüfung und Finanzamt

Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren, Kommunikation mit der Finanzverwaltung und Prüfung streitiger Sachverhalte.

Private Steuerfragen

Einkommensteuer bei komplexeren Sachverhalten, Vermietung, Beteiligungen, Veräußerungen, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Vermögensübertragungen.

Typische Beratungsanlässe

Wann eine Kontaktaufnahme besonders sinnvoll ist

Viele steuerliche Fragen lassen sich besser lösen, wenn sie frühzeitig eingeordnet werden. Das gilt insbesondere, wenn Verträge, Fristen, Gesellschaftsstrukturen, Immobilien oder Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung betroffen sind.

Sie möchten die laufende steuerliche Betreuung Ihres Unternehmens neu aufstellen.
Sie planen eine Holding, Umwandlung, Umstrukturierung oder Nachfolge.
Sie haben Fragen zur Besteuerung von Immobilien oder Grundstücksgesellschaften.
Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und möchten Einspruchsmöglichkeiten prüfen lassen.
Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung, Nachschau oder Sonderprüfung angekündigt.
Sie benötigen eine rechtliche Einordnung zu Haftung, Finanzgericht oder steuerlichem Streit.
Sie möchten eine zweite Einschätzung zu einer steuerlichen Strukturentscheidung.
Sie haben private Steuerfragen mit Beteiligungen, Vermietung, Erbschaft oder Schenkung.

Ablauf

So läuft die Kontaktaufnahme ab

Eine gute Beratung beginnt mit einer geordneten ersten Einschätzung. Deshalb klären wir zunächst, ob Ihr Anliegen in den Schwerpunkt der Kanzlei fällt und welche Unterlagen oder Informationen für den nächsten Schritt erforderlich sind.

1

Anfrage senden

Sie schildern Ihr Anliegen per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular. Bei Fristsachen nennen Sie bitte die konkrete Frist und das Datum des zugrunde liegenden Schreibens.

2

Erste Einordnung

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Unterstützung möglich ist. Dabei geht es zunächst um Thema, Dringlichkeit, Unterlagenlage und möglichen Beratungsumfang.

3

Abstimmung des Mandats

Wenn eine Beratung sinnvoll erscheint, stimmen wir Ziel, Vorgehen, erforderliche Unterlagen und den Rahmen der Zusammenarbeit ab.

4

Beratung oder Vertretung

Je nach Anliegen übernehmen wir die steuerliche Beratung, die Gestaltung, die Erklärungserstellung, die Korrespondenz mit dem Finanzamt oder die rechtliche Vertretung.

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Kanzlei in Köln

Steuerberatung und Steuerrecht in Köln - Sülz

Die Kanzlei Stefan O. J. Klein sitzt in der Gerolsteiner Straße 1 in 50937 Köln. Von hier aus beraten wir Unternehmer, Gesellschaften, Selbständige, Gesellschafter, Immobilienmandanten und Privatpersonen mit anspruchsvolleren steuerlichen Sachverhalten.

Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt · Steuerberater
Gerolsteiner Straße 1
50937 Köln

Viele Anliegen lassen sich persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz vorbereiten. Entscheidend ist nicht der Kommunikationsweg, sondern eine klare Sachverhaltserfassung, eine belastbare steuerliche Einordnung und – falls erforderlich – eine rechtlich tragfähige Vertretungsstrategie.

FAQ

Häufige Fragen zur Kontaktaufnahme

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zur Kontaktaufnahme. Eine verbindliche steuerliche oder rechtliche Einschätzung erfolgt erst nach Mandatsannahme und Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Welche Angaben sollte meine Anfrage enthalten?

Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, die betroffene Steuerart, relevante Jahre oder Zeiträume, vorhandene Fristen sowie die Frage, ob bereits Bescheide, Schreiben des Finanzamts, Verträge oder Jahresabschlüsse vorliegen.

Kann ich mich auch bei Fristsachen melden?

Ja. Bitte nennen Sie in diesem Fall direkt die konkrete Frist, das Datum des Schreibens, den Zugangstag und worum es geht. Die bloße Kontaktaufnahme ersetzt jedoch keine fristwahrende Handlung und begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Begründet die Anfrage bereits ein Mandatsverhältnis?

Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn die Annahme ausdrücklich bestätigt und der Beratungsumfang abgestimmt wurde. Bis dahin dient die Anfrage der ersten organisatorischen und fachlichen Einordnung.

Kann ich Unterlagen digital übermitteln?

Nach vorheriger Abstimmung ist eine digitale Übermittlung möglich. Bitte senden Sie keine Originalunterlagen und keine unnötig sensiblen Informationen unaufgefordert. Wir stimmen den passenden Übermittlungsweg mit Ihnen ab.

Beraten Sie nur Mandanten aus Köln?

Die Kanzlei sitzt in Köln. Viele steuerliche und steuerrechtliche Anliegen können jedoch auch telefonisch oder per Videokonferenz vorbereitet und betreut werden, sofern der Sachverhalt und der Beratungsumfang dafür geeignet sind.

Persönliche Beratung

Sie möchten Ihr steuerliches Anliegen einordnen lassen?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können, und stimmen den nächsten Schritt mit Ihnen ab.

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