Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
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Am 9. April 2025 hat der BFH (II R 48/21) eine für die Vertrags- und Nachfolgegestaltung hochrelevante Linie bestätigt und präzisiert: Wird vor der Ehe vertraglich vereinbart, dass ein Ehegatte für den Verzicht auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Hausratsaufteilung eine Pauschalabfindung erhält – und wird diese Abfindung (hier: durch Grundstücksübertragung) später tatsächlich geleistet –, dann […]