Private Steuerberatung mit fachlicher Tiefe
Einkommensteuer beginnt nicht erst mit dem Steuerbescheid.
Die Einkommensteuererklärung wirkt auf den ersten Blick oft standardisiert. In vielen Fällen ist sie es aber nicht. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften können ineinandergreifen. Hinzu kommen Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltsleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Arbeitszimmer, Kinderbetreuungskosten oder steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Immobilien.
Je komplexer der Sachverhalt ist, desto wichtiger wird eine sorgfältige steuerliche Einordnung. Es genügt dann nicht, einzelne Beträge in die Erklärung zu übernehmen. Entscheidend ist, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst, steuerlich richtig gewürdigt und gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar dargestellt wird.
Als Steuerberater und Rechtsanwalt verbinden wir die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit steuerlicher und rechtlicher Einordnung. Das ist besonders wichtig, wenn die Erklärung nicht nur laufende Einkünfte betrifft, sondern auch Vermögen, Beteiligungen, Immobilien, Erbschaften, Schenkungen, Veräußerungen oder streitanfällige Positionen.