Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Im Oktober 2022 wurde eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Danach werden zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Geld- oder Sachzuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 € von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, so dass lediglich die diesen Freibetrag übersteigenden Leistungen versteuert werden müssen. […]