Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
Telefon:
(0221) 800 616 33
(0221) 800 616 33
Das niedersächsische Finanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. November 2023 (Aktenzeichen: 3 K 11195/21) Aufwendungen einer Mode-Influencerin oder Mode-Bloggerin für den Erwerb von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires nicht als Betriebsausgaben anerkannt, unabhängig von ihrem betrieblichen Nutzungsumfang. Sachverhalt Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft eine Klage einer Steuerpflichtigen, die als Mode-Influencerin auf verschiedenen Social-Media-Plattformen und […]