Startseite / Wissen / Corona: Stundung und Vollstreckungsschutz Corona-Krise Corona: Stundung und Vollstreckungsschutz 04.04.2022 Corona-Krise Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Corona-Krise den Schutz der Steuerzahler bei Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen sowie im Fall einer Vollstreckung erneut verlängert. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die bis zum 31.3.2022 befristet waren, werden auf Antrag nun mindestens bis zum 30.6.2022 verlängert. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.