Steuerberatung und Steuerrecht
Immobiliengesellschaften müssen steuerlich und rechtlich zusammen gedacht werden.
Eine Immobilien-GbR ist nicht nur ein steuerliches Rechenmodell. Gesellschaftsvertrag, Vertretung, Gesellschafterbeschlüsse, Finanzierungsabreden, Mietverträge und Übertragungen müssen zur steuerlichen Behandlung passen. Fehlt diese Übereinstimmung, werden Gestaltungen in Betriebsprüfungen und Feststellungsverfahren angreifbar.
Unsere Beratung verbindet steuerliche Deklaration mit rechtlicher Einordnung. Dadurch können wir nicht nur Feststellungserklärungen erstellen, sondern auch die Struktur der Gesellschaft, Gesellschafterwechsel, Anteilsübertragungen und streitige Fragen gegenüber der Finanzverwaltung fundiert begleiten.